Neue Regelung stärkt Investitionsanreize in Indonesiens neuer Hauptstadt
Die indonesische Regierung hat im August die Regierungsverordnung Nr. 29 des Jahres 2024 (GR 29/2024) erlassen, um die Anreize für Investoren in Indonesiens neuer Hauptstadt Nusantara zu verbessern.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören eine längere Laufzeit der Landrechte, überarbeitete Umweltgenehmigungskriterien, erweiterte Befugnisse der IKN-Behörde und neue Vorschriften zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Diese Änderungen zielen darauf ab, mehr Investitionen anzuziehen, indem sie klarere und attraktivere Bedingungen für Unternehmen bieten, die in IKN tätig sind.
Der Bau von Nusantara wird auf 35 Milliarden US-Dollar geschätzt und die Zentralregierung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 ihre Arbeit in der neuen Stadt aufnehmen. Öffentliche Mittel würden nur für 20 Prozent des Projekts verwendet, der Rest kommt von ausländischen Investoren. Der Präsidentenpalast wurde rechtzeitig zum Unabhängigkeitstag des Landes am 17. August fertiggestellt.
Erweiterte Landrechte
Die Regierung bot den Investoren Landrechte mit einer Laufzeit von maximal 95 Jahren an. Diese wären in drei Phasen gewährt worden: Gewährung der Landrechte (max. 35 Jahre), Verlängerung der Landrechte (max. 25 Jahre) und Erneuerung der Landrechte (max. 35 Jahre).
Mit GR 29/2024 wird das dreistufige Verfahren abgeschafft und Unternehmen erhalten nun maximale Landrechte für bis zu 95 Jahre ab Beginn ihrer Geschäftstätigkeit.
Die Dauer des Grundstücksrechts ist abhängig von der Art des Grundstückstitels.
Nutzungsrecht (Hak Pakai – HP)
Unternehmen, die das Nutzungsrecht für Land erwerben, erhalten einen 80-jährigen und um weitere 80 Jahre verlängerbaren Titel. Dieser Titel bezieht sich auf das Recht, Land im Besitz des Staates oder von Privatpersonen zu nutzen oder abzuernten.
Recht auf Kultivierung (Hak Guna Usaha – HGU)
Das Recht auf Kultivierung (HGU) gibt dem Nutzer das Recht, das Land für einen bestimmten Zeitraum zu bearbeiten/kultivieren. Diese Art von Landtitel wird normalerweise für landwirtschaftliche Aktivitäten wie Plantagen vergeben. In Indonesiens neuer Hauptstadt dürfen Inhaber des HGU-Titels das Land 95 Jahre lang kultivieren. Dieses Recht kann dann um weitere 95 Jahre verlängert werden, was insgesamt 190 Jahre ergibt.
Dies ist ein enormer Anstieg im Vergleich zu anderen Teilen Indonesiens, wo der HGU-Titel 35 Jahre gültig ist und nach Ablauf um weitere 35 Jahre verlängert werden kann.
Baurecht (Hak Guna Bangunan – HGB)
Indonesischen Bürgern und ausländischen Unternehmen wird das Baurecht (HGB) gewährt, um auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten. HGB-Inhaber können den Titel 80 Jahre lang behalten, was eine Verlängerung um weitere 80 Jahre auf insgesamt 160 Jahre ermöglicht.
Außerhalb von Nusantara können Inhaber eines HGB-Titels den Titel nur 30 Jahre lang behalten und um 20 Jahre verlängern.
Umweltzulassungen
GR 29/2024 legt neue Kriterien für die Erteilung von Umweltgenehmigungen fest, die Voraussetzung für die Erteilung von Gewerbelizenzen sind. Zu diesen Kriterien gehören eine Entscheidung über die Umweltverträglichkeit, die durch Auswirkungsanalysedokumente oder Managementbemühungen unterstützt wird, sowie eine Verpflichtung zur Umweltaufsicht. Weitere Einzelheiten zu diesen Genehmigungsverfahren sollen in künftigen Verordnungen des Leiters der IKN-Behörde festgelegt werden, die noch nicht erlassen wurden.
Erweiterte Befugnisse und Verantwortlichkeiten der IKN-Behörde
Gemäß GR 29/2024 darf die Nusantara Capital City (IKN) Authority nun Mittel aus dem IKN-Budget verwenden, um zertifizierte Institutionen oder Experten für die Validierung von Gewerbelizenzen zu beauftragen. Die IKN Authority ist eine von der indonesischen Regierung eingerichtete Regierungsbehörde, die die Entwicklung der neuen Hauptstadt Indonesiens beaufsichtigt und verwaltet.
Die Verordnung erweitert die Befugnisse der Behörde zur Landverwaltung und ergänzt ihre bestehenden Aufgaben um Planung, Sicherheit, Instandhaltung und Aufsicht. Sie erweitert außerdem ihre Befugnisse zur Bereitstellung von Investitionserleichterungen, einschließlich Sonderabgaben und Infrastrukturunterstützung. Weitere Einzelheiten zu diesen Investitionserleichterungen werden in zukünftigen Verordnungen des Leiters der IKN-Behörde dargelegt, die noch veröffentlicht werden müssen.
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
GR 29/2024 stellt klar, dass Unternehmen in Nusantara ausländische Arbeitnehmer nur dann beschäftigen dürfen, wenn ihre Geschäftstätigkeit in der neuen Hauptstadt stattfindet.
Darüber hinaus müssen Unternehmen in Nusantara, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, einen indonesischen Arbeitnehmer als „Begleitarbeiter“ für den ausländischen Arbeitnehmer einstellen. Der einheimische Arbeitnehmer muss eine Schulung und Weiterbildung gemäß den Qualifikationen und Anforderungen für die Position des ausländischen Arbeitnehmers absolvieren. Der ausländische Arbeitnehmer muss außerdem in sein Heimatland zurückkehren, sobald seine Arbeitserlaubnis abläuft.
Die Vorschriften zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zielen darauf ab, den Transfer von Fähigkeiten und Wissen an einheimische Arbeitnehmer zu fördern und so den Kapazitätsaufbau innerhalb der indonesischen Belegschaft zu unterstützen. Durch die Verpflichtung zur Einstellung von Begleitarbeitern und zur Weiterqualifizierung soll sichergestellt werden, dass ausländisches Fachwissen den einheimischen Arbeitskräften zugutekommt und so langfristig einen qualifizierteren und wettbewerbsfähigeren Arbeitsmarkt schafft.
Abschluss
Insgesamt führt GR 29/2024 bedeutende Änderungen ein, die darauf abzielen, Investitionen in Nusantara anzukurbeln. Während diese Änderungen neue Möglichkeiten bieten, insbesondere für langfristige Investoren, bleibt die Regulierungslandschaft im Fluss, und zukünftige Details werden entscheidend sein, um die Gesamtauswirkungen dieser Reformen zu bestimmen.
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