Singapur weitet die verpflichtende Klimaberichterstattung bis 2024 auf weitere Branchen aus
Die Singapore Exchange (SGX) wird damit beginnen, weitere Branchen zur Einreichung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Berichten (ESG) für das Geschäftsjahr 2024 zu verpflichten. Für 2023 wurde die Klimaberichterstattung für Unternehmen aus den Bereichen Finanzen, Landwirtschaft, Energie, Lebensmittel und Forstprodukte verpflichtend eingeführt.
Dies wurde nun für 2024 auf die Material-, Gebäude- und Transportindustrie ausgeweitet.
Der Fokus auf ESG-Faktoren für Unternehmen in Südostasien befindet sich im Vergleich zu den globalen Märkten noch in einem relativ frühen Stadium. Das Bewusstsein und die Akzeptanz von ESG-bezogenen Richtlinien in den Regionalregierungen haben jedoch zugenommen.
Südostasien ist eine der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen und steht vor zahlreichen Herausforderungen, vom Anstieg des Meeresspiegels bis hin zu Dürren und Hitzewellen.
Was steht im Nachhaltigkeitsbericht?
Der Nachhaltigkeitsbericht muss folgende Bestandteile enthalten:
- Wesentliche ESG-Faktoren;
- Klimabezogene Angaben;
- Strategien und Ziele;
- Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung;
- Erklärung des Vorstands und Governance-Struktur für Nachhaltigkeitspraktiken.
Wesentliche ESG-Faktoren
Das Unternehmen sollte die ESG-Faktoren in Bezug auf die geschäftliche Wertschöpfungskette und ihre Interaktion mit der physischen Umgebung und der sozialen Gemeinschaft überprüfen. Das Unternehmen muss überprüfen, welche ESG-Faktoren sich erheblich auf die Geschäftskontinuität auswirken, d. h. die Schritte, die bei der Erstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung erforderlich sind.
Klimabezogene Angaben
Das Unternehmen sollte klimabezogene Angaben machen, die im Einklang mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) stehen. Bei diesen Angaben handelt es sich um die klimabezogenen Risiken und Chancen, die sich auf die finanzielle Leistung des Unternehmens auswirken können.
Die TCFD hat sowohl sektorspezifische als auch allgemeine Leitlinien zur Umsetzung der TCFD-Empfehlungen herausgegeben.
Richtlinien und Ziele
Das Unternehmen sollte seine Ziele, Leistungen und Praktiken in Bezug auf ESG-Faktoren im Nachhaltigkeitsbericht darlegen.
Ziele sollten für kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume festgelegt werden. Unternehmensrichtlinien in Bezug auf ESG-Faktoren sollten beschreibende und quantitative Informationen über die Leistung des Unternehmens in diesen Bereichen während des Berichtszeitraums liefern.
Nachhaltigkeits- und Berichtsrahmen
Das Unternehmen sollte einen geeigneten Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auswählen, der auf seine Branche und sein Geschäftsmodell zugeschnitten ist. Das Unternehmen sollte einen international anerkannten Berichtsstandard wählen, da er einen einfacheren Vergleich mit vergleichbaren Unternehmen in Singapur oder weltweit ermöglicht.
Sobald ein Rahmen ausgewählt wurde, sollte das Unternehmen die Konsistenz bei der Einhaltung dieses Rahmens von Jahr zu Jahr beibehalten, da es dem Unternehmen hilft, seine Berichtspraktiken zu verbessern.
Erklärung des Vorstands
Der Verwaltungsrat wird eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der Nachhaltigkeitsthemen innerhalb von Unternehmens spielen.
Der Vorstand hat die Aufgabe, die ESG-Faktoren zu identifizieren, die für das Geschäft des Unternehmens von Bedeutung sind, und ist für die Steuerung und Überwachung dieser ESG-Faktoren verantwortlich. Insgesamt unterstreicht dieser Leitfaden die wichtige Rolle des Vorstands bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Strategie und des Erfolgs des Unternehmens.